AB SOFORT! Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)
- Art Weitere Berufe
Beschreibung
Diese Vorteile erwarten Dich bei uns und unseren Partnerunternehmen
• Sicherheit: Du erhältst einen unbefristeten Arbeitsvertrag
• Zukunft: Du bist in einem langfristigen Einsatz und hast sehr gute Chancen auf eine Übernahme
• Wir-Gefühl: Du wirst Mitglied eines Familienunternehmens, mit engagierten Kollegen, Kolleginnen und Vorgesetzten
• Zusätzliche Benefits: Sie können durch uns unter anderem Rabatte für Ihre FitX-Mitgliedschaft erhalten
Dein Aufgabenbereich als Maschinen- / Anlagenführer (m/w/d)
• Einrichten und Bedienen von Maschinen
• Überwachen des gesamten Prozesses
• Bestücken der Anlage
• Reinigen der Werkzeuge
• Durchführen von Qualitätskontrollen
• Dokumentation der Arbeitsergebnisse
Das hast Du auf Lager
• Abgeschlossene Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer
• Oder ähnliche Qualifikation, Quereinsteiger (m/w/d) willkommen!
• systematische, gewissenhafte uns selbstständige Arbeitsweise
• Kooperations- und Teamfähigkeit
• Hohes Qualitätsbewusstsein
• Bereitschaft zur Schichtarbeit (Früh, Spät, Nacht)
RIW- WIR für DICH: Transparent und unkompliziert
• Bewerben einfach gemacht: Im ersten Schritt brauchen wir nur eine Info von Dir, dass Du an der Stelle als Maschinen- / Anlagenführer interessiert bist
• Zum neuen Job ohne Stress und Aufwand: Wir nehmen uns Zeit für Dich und sind Dein professioneller Partner für den weiteren Bewerbungsprozess
• Wir denken weiter: Falls es in diesem Projekt nicht passt, gibt es in unserem Netzwerk viele weitere Möglichkeiten zu Deinem neuen Traumjob
Rechtliche Angaben
RIW Personalservice GmbH
Weetfelder Str. 55
59199 Bönen
boenen@riw.de
+49(2383) 921041-41
Geschäftsführer: André Krüger
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 51913
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 231778749
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: André Krüger
Zuständige Erlaubnisbehörde: Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf
Die Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §1 AÜG ab dem 04.12.2003.