- Art der Unterkunft Gesamte Unterkunft
- Mietart befristet
- Wohnfläche 130 m²
- Zimmer 7
- Rauchen erlaubt
- Anzahl Mitbewohner 10
- Verfügbar ab Oktober 2023
- Online-Besichtigung Möglich
- WLAN
- Möbliert
- Kühlschrank
- Backofen
- Herd
- Waschmaschine
- Spülmaschine
- Keller
- Garage/Stellplatz
- Haustiere erlaubt
- Stufenloser Zugang
Standort
Beschreibung
Bitte komplett Lesen.
6 Zimmer mit 2 Einzelbetten + 1 Einzelzimmer macht dreizehn Einzelbetten. Die E-Bay-Option geht nur bis zehn Personen daher die Angabe.
€190/Tag inkl. 7%USt. Mindestbuchung 10 Tage
Online Besichtigung:
https://matterport.com/discover/space/2u4iGmWsN3P
Nur Einzelbetten
Zwei Einzelbetten pro Zimmer
WLAN im ganzen Haus
2 Waschmaschinen
Pizza Döner 3 Minuten zu Fuß Netto 1 km
Viel Platz mit großem Esstisch für 12 Personen.
Garten mit Grill.
Indoor Freizeitbereich mit Billard, Tischtennis und Tischkicker.
Konzept:
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Unterkünften. Das Konzept ist die gewerbliche Vermietung von Wohnraum für die Mitarbeiter von Firmen welche Ihre mittel- und langfristigen Projekte in der Nähe von Reutlingen, Tübingen und Albstadt-Ebingen haben. Das wesentliche Merkmal ist, dass es sich um reguläre Wohnungen und Häuser handelt und NICHT um ein Hotel. Dazu ist ein kleiner Mietvertag unabdinglich. Der Vertrag beinhaltet eine Kündigungsfrist von einem (1) Tag, ohne Angabe von Gründen für beide Parteien. Möchten Sie Ihre Mitarbeiter bei uns unterbringen, füllen Sie bitte diesen Vertag mit Ihren Firmendaten, einer unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/Prokurist), ab wann Ihre Mitarbeiter die Unterkunft beziehen möchten und die Anzahl der Mitarbeiter aus. Ausgefüllt und unterschrieben senden Sie mir den Vertrag zu. OHNE unterschriebenen Vertrag ist die Unterbringung ausgeschlossen. Wir freuen uns Ihre Mitarbeiter bald bei uns begrüßen zu dürfen.
Team INN RT TÜ
Sprachen: Deutsch,Englisch,Ungarisch, Tschechisch
Rechtliche Angaben
Beim Häusle 12
72555 Metzingen
Geschäftsführung: Ralf Scharf
Telefonnummer: 0173 9439299
E-Mailadresse: info@blitzzclean.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Reinigungsleistungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13
des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:
1. die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten
Flächenzusammenstellung,
2. das genaue Tätigkeitsverzeichnis.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen
leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist
der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu
setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die
übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
anzuwenden.
2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei,
zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das
Reinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht.
3. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen,
Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete
verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung
von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur
Verfügung.
4. Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden (eventuelle
Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine
Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
werden.
5. Eine Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen.
6. Die Haftung über die nachgewiesene Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist
ausgeschlossen. 7. Schäden werden dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens aber nach
max. 5. Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die dem Auftragnehmer
nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
8. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden
Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber,
Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben.
9. Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Unfallversicherung.
§ 4 Zusätzliche Leistungen
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen,
Reinigungen nach Bau und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden nur
gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§ 5 Auftragserfüllung/Abnahme
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn
der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen begründete Einwendungen
erhebt.
§ 6 Aufmaß und Preis
1. Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend dem Leistungsverzeichnis
auszuweisen.
2. Die Flächenermittlungen werden anhand der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des
Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelt. Die Flächenaufstellung ist
für beide Seiten rechtsverbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach
Vertragsabschluss Beanstandungen schriftlich abgegeben werden. Bei Beanstandungen sind die
Flächen gemeinsam neu aufzunehmen und die Änderungen bekannt zu geben. Sie gelten von
Vertragsbeginn an.
3. Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der
Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich
mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich
machen oder stark behindern.
4. Die Flächen und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten
rechtsverbindlich.
5. Sofern sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen, kann der
Auftragnehmer die Preise dementsprechend anpassen. Wirksam wird die Preiserhöhung mit dem
Wirksamwerden der Tariflohnerhöhungen.
§7 Anwendung von Trockeneisverfahren
(1) Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Werkleistung richten sich nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit die nachfolgenden Bestimmungen davon nicht abweichen.
(2) Der Auftragnehmer führt eine Reinigung des Auftragsgegenstandes mit dem
Trockeneisreinigungssystem durch. Bei diesem Reinigungsverfahren werden Verschmutzungen/
Verunreinigungen zum einen durch „Thermoschock“(kurzzeitig -79°C) und zum anderen mit
Druckluft (bis 16 bar) von dem Auftragsgegenstand entfernt.
(3) Der Auftragnehmer schließt jede Haftung
a) für die Standfestigkeit des Auftragsgegenstandes;
b) für Oberflächenschäden die durch die Behandlung entsehen;
c) für Schäden an Leitungen, Oberfächen und oder Struktur bei der Fahrzeug-/Motoren-
/Maschinen-/Schaltschrank-/ Flugzeugreinigung, sowie für jegliche Art von Kühlnetzen wie z.B.
Wasser-/Kühl-/Öl-/Klima-/Heizungskühlern
soweit diese durch den Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
(4) Das Reinigungsverfahren verursacht einen Lärmpegel von bis ca. 110 dB. Bei
Reinigungsaufträgen vor Ort, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, das eine Belästigung
anderer ausgeschlossen ist, bzw. auf eigene Kosten und Risiko entsprechende Vorkehrungen
getroffen werden u.a. die Nachbarschaft einverstanden ist. Die Einholung entsprechender
behördlicher Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
(5) Sollte Aufgrund nicht getroffener Vorkehrungen durch den Auftraggeber, eine Durchführung
des Werkauftrages nicht möglich sein oder vor Abschluss der Arbeiten beendet werden, ist der
Auftraggeber verpflichtet, für die dem Auftraggeber entstandenen Kosten(Trockeneis,
Anfahrtskosten, Zeitaufwand) aufzukommen. Auch bei nachträglicher Änderung des
Werkvertrages durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung
der nicht genutzten Verbrauchsmaterialien vor.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach dem Vertrag entsprechend, zur Durchführung der
Arbeiten, garantiert aber keinen Erfolg.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt zu dem auf der Vorderseite angegebenen Zeitpunkt in Kraft und läuft auf bei
Dauerschuldverhältnissen auf unbestimmte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine
Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Quartals. Die Möglichkeit der fristlosen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen Werkvertragsregelungen unberührt.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.
§ 10 Änderungen des Vertrages / Schriftform
Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich wesentlich
verändern, kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vom Auftragnehmer gekündigt werden.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 11 Zahlungsbedingungen / Verzug
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt zahlbar.
Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
§ 12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Vertragspartner welche keine Verbraucher i.S.d § 13 BGB sind, ist der Sitz
des Auftragsnehmers in 72555 Metzingen-Glems. Für Verbraucher i.S.d § 13 BGB gelten die
gesetzlichen Regelungen der ZPO.
§ 13 Datenspeicherung / Datenverwendung
Der Auftraggeber ist erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im
Rahmen der Datenschutzgrundverordnung DSGVO zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert
und verwendet werden.